Wort davor: Gemeinladen

(Gemeinland)
Erklärung: Gesamtheit der (deichpflichtigen) Bewohner eines Landstrichs.
sprachliche Erläuterung: mnl. gemeeneland.

Wort danach: Gemeinlandswähre

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten