Belegtext:
[wer verschiedene Maße bei An und Verkauf verwendet] soll seiner ehre entsetzet, mit gefängniß gestrafet und als der gemeinheitsdieb uns aufzudingen schuldig seyn Datierung: 1591
Fundstelle:EiderstLR. 160
Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)