Wort davor: Gemeinhand

Gemeinhaus

Gemeinhaus (I)
Erklärung: Herberge.

Gemeinhaus (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: öffentliches Frauenhaus.
Gemeinhaus (II)
Erklärung: Haus in Gemeinbesitz.

Wort danach: Gemeinhauserei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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