Wort davor: Gemeinhand
Gemeinhaus
Gemeinhaus (I)
Erklärung:
Herberge.
Gemeinhaus (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
öffentliches Frauenhaus.
- Belegtext:
ein paurnknecht, so im gmainhaus ein stich entpfangen
Datierung: 1529
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: BayrStChr. 91
Gemeinhaus (II)
Erklärung:
Haus in Gemeinbesitz.
- Belegtext:
das schloß Khunreut ... des geschlechts vom Eglofstein gemeinhauß sein und für kein ganerbenhauß geacht ... werden
Datierung: 1559
Fundstelle: GeöArch. I 3 S. 58
Wort danach: Gemeinhauserei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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