Wort davor: gemeinen

Gemeiner, 2Gemeinder

Gemeiner (I)
Erklärung: Teilhaber.

Gemeiner (I 1)
Erklärung: allgemein Mitberechtigter.

Gemeiner (I 2)
Erklärung: Ganerben, Burggemeinder.
Gemeiner (I 3)
Erklärung: in ehelicher (und Familien-) Gütergemeinschaft.
Gemeiner (I 4)
Erklärung: in Gewerbe und Betrieb.
Gemeiner (I 5)
Erklärung: Alp-, Allmendgenosse.
Gemeiner (I 6)
Erklärung: bei Viehverstellung.
Gemeiner (I 7)
Erklärung: im Weinbergteilbau.
Gemeiner (I 7 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Mitpächter.
Gemeiner (I 8)
Erklärung: Mitschuldner.
Gemeiner (I 9)
Erklärung: Nachbar.
Gemeiner (II)

Gemeiner (II 1)
Erklärung: Gemeindemitglied.
Gemeiner (II 2)
Erklärung: Gemeindevorsteher.
Gemeiner (II 3)
Erklärung: Bürgerausschußmitglied.
Gemeiner (III)
Erklärung: Schiedsmann.

Wort danach: Gemeinerin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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