Wort davor: gemeinfrei
gemeinfürstlich
Erklärung:
beiden Fürstenhäusern gemeinsam, im Kondominat.
- Belegtext:
paradierung der so wol hochfürstlich pfalzzweibrückischen regulairen landmiliz, als birkenfelder amtsausschuss, nicht weniger unter vortrettung der samtlichherrschaftlichen einspänniger und derselben
gefolgten gemeinsfürstlich sponheimischen jägerey, zu dem ... huldigungsactu
Datierung: 1766
Fundstelle: ObersteinDed. 1768 83
Wort danach: Gemeingut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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