Wort davor: Gemeineworthalter
gemeinfrei
gemeinfrei (I)
Erklärung:
"res communis omnium".
- Belegtext:
die gemeinfreye, allgemeine und gemeinschaftliche sachen, welche dem gebrauch nach in niemands herrschaft stehen sollen
Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 14
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gemeinfrei (II)
Erklärung:
als Standesbezeichnung der breiten Masse der nichtadeligen Freien; nur literarisch.
Wort danach: gemeinfürstlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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