Wort davor: Gemeineworthalter

gemeinfrei

gemeinfrei (I)
Erklärung: "res communis omnium".

gemeinfrei (II)
Erklärung: als Standesbezeichnung der breiten Masse der nichtadeligen Freien; nur literarisch.

Wort danach: gemeinfürstlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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