Wort davor: Gemeindler
gemeindlich
gemeindlich (I)
Erklärung:
in einer Versammlung.
- Belegtext:
uff sunntag vor dem meiyentag in dem jar ... MCCCCLXIII, da sint die landlütt gemeindlich mit einander überkomen
Region/Autor/Textsorte:
Glarus
Fundstelle: Meyer,Handelsmarke 52
gemeindlich (II)
Erklärung:
im Interesse der Gemeinde.
Wort danach: Gemeindner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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