Wort davor: Gemeindezins
Gemeindezinsholz
Erklärung:
Wald, der nicht als Allmende genutzt wird, sondern dessen Holzertrag zum Besten der Gemeindekasse verkauft wird.
- Belegtext:
daß künftigs keine gemeind ihre gemeindgüter und liegenschaften ohne hoch-obrigkeitliche bewilligung verpfänden, viel weniger verkaufen, auch dieses verbott sich auf den holzverkauf aus den gemeind-zinß-hölzern
erstrecken solle
Datierung: 1775
Fundstelle: BaselUB. II 232
Wort danach: Gemeindszuge
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