Wort davor: Gemeindezins

Gemeindezinsholz
Erklärung: Wald, der nicht als Allmende genutzt wird, sondern dessen Holzertrag zum Besten der Gemeindekasse verkauft wird.

Wort danach: Gemeindszuge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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