Wort davor: Gemeindezenter
Gemeindezettel, Gemeinzettel
Erklärung:
schriftlich niedergelegte Dorfordnung.
- Belegtext:
welcher, deme der gemeindzettel zu bewahren befohlen, ihn verlieren würde, soll ... uf sein kosten wiederum mit wissen einer gemeind ein andern ufrichten
Datierung: 1543
Fundstelle: WürtVjh. 9 (1886) 76
- Belegtext:
anno domini 1622 ... ist aus bevelch der vierer ... diser gemainzettel, hürten- und fluorbuech genant, uß dem alten gemainzetell, so in ano 1490 von den dorfsherren ... und ainer
gemaind ufgericht worden, widerumb uf ein neues ordenlicher weiß renovirt, erneuwert und abgeschriben worden
Datierung: 1622
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 75
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Wort danach: Gemeindezins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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