Gemeinwerkszins Erklärung:Abgabe für die Sondernutzung von Allmendstücken.
Belegtext:
etliche derselben gütheren, so hiebevor studen und holz, auch allmentblätz gewesen, usgerütet und zu rütinen und acheren umb den gemeinwerkhzins den burgeren verlichen Datierung: 1630
Fundstelle:LenzburgStR. 348
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