Wort davor: Gemeindsweg

Gemeinwerk

Gemeinwerk (I)
Erklärung: Allmende, Recht auf deren Nutzung.

Gemeinwerk (II)
Erklärung: Gemeindefrondienst.
Gemeinwerk (III)
Erklärung: Deichunterhaltung, die einer ganzen Körperschaft und nicht einem einzelnen obliegt.

Wort danach: Gemeinwerkszins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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