Wort davor: Gemeindsweg
Gemeinwerk
Gemeinwerk (I)
Erklärung:
Allmende, Recht auf deren Nutzung.
Gemeinwerk (II)
Erklärung:
Gemeindefrondienst.
Gemeinwerk (III)
Erklärung:
Deichunterhaltung, die einer ganzen Körperschaft und nicht einem einzelnen obliegt.
- Belegtext:
alle gemeenwerk en roedijken verkavelen, indeelen, zooals dit met de overige geschiedt en den landman daarop brengen
Datierung: 1460
Fundstelle: Beekman,DijkR. I 665
- Belegtext:
wann einem in seinem teiche eine brake gangen und die wieder zubegreiffen und zumachen, der teich etwas länger in die runde geleget werden muß, denselben uberteich muß der brackman erstlich gedoppelt
annehmen; was aber darüber, muß die gemeine der meilen annehmen und wird also ein gemeinwerck davon
Datierung: 1690
Fundstelle: Hackmann Mantissa 3
Wort danach: Gemeinwerkszins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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