Gemeindewald
Erklärung:
der Gemeinde gehöriger im Gegensatz zu dem herrschaftlichen Wald und Privatwald.
vgl.
gemeinwäldig.
Wort danach: Gemein(de)waldmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten