Wort davor: Gemeindewahl

Gemeindewald
Erklärung: der Gemeinde gehöriger im Gegensatz zu dem herrschaftlichen Wald und Privatwald.
vgl. gemeinwäldig.

Wort danach: Gemein(de)waldmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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