Wort davor: Gemeindevorstand

Gemeindevorsteher

Gemeindevorsteher (I)
Erklärung: Mitglied eines Ortsvorstandes oder Ortsgerichts, Dorfgeschworener.

Gemeindevorsteher (II)
Erklärung: Vertreter der weiteren Bürgerschaft dem Rate gegenüber.
Gemeindevorsteher (III)
Erklärung: in den württembergischen Brüdergemeinden der sonst Schultheiß genannte Ortsvorstand.
Gemeindevorsteher (IV)
Erklärung: Leiter einer sich über mehrere politische Gemeinden erstreckenden Allmendgenossenschaft.

Wort danach: Gemeindevorsteherverkehrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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