Wort davor: Gemeindevorstand
Gemeindevorsteher
Gemeindevorsteher (I)
Erklärung:
Mitglied eines Ortsvorstandes oder Ortsgerichts, Dorfgeschworener.
Gemeindevorsteher (II)
Erklärung:
Vertreter der weiteren Bürgerschaft dem Rate gegenüber.
- Belegtext:
sollen ... bürgermeister und rat und gemeins vorstehere bei ... abgang des pastoris ... wol qualificirte personen vociren
Datierung: 1626
Region/Autor/Textsorte:
Altena
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. III 1223
Gemeindevorsteher (III)
Erklärung:
in den württembergischen Brüdergemeinden der sonst Schultheiß genannte Ortsvorstand.
Gemeindevorsteher (IV)
Erklärung:
Leiter einer sich über mehrere politische Gemeinden erstreckenden Allmendgenossenschaft.
Wort danach: Gemeindevorsteherverkehrung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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