Wort davor: Gemeindevorrat
Gemeindevorstand
Gemeindevorstand (I)
Erklärung:
Ortsvorsteher.
Gemeindevorstand (II)
Erklärung:
Behörde zur Verwaltung einer Gesamtgemeinde (Kommunalverbands).
- Belegtext:
die vorsteher [der einzelnen Bauerschaften], welcher ... vierzehn an der zahl seind, mit denen zwölf schöffen im lande den gesambten gemeins vorstand ausmachen,
collegial-zusammenkünffte halten, über die ambts oder gemeins-sachen ratschlagen und ... per majora schliessen sollen
Datierung: 1730
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 431
- Fundstelle: SudetWB. Karte "Bürgermeister"
Wort danach: Gemeindevorsteher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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