Wort davor: Gemeindevorrat

Gemeindevorstand

Gemeindevorstand (I)
Erklärung: Ortsvorsteher.

Gemeindevorstand (II)
Erklärung: Behörde zur Verwaltung einer Gesamtgemeinde (Kommunalverbands).

Wort danach: Gemeindevorsteher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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