Wort davor: Gemeindevogt

Gemeindevorfallenheit
Erklärung: Vorfall, Begebenheit, die den Ort betrifft.

Wort danach: Gemein(de)vorgeher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten