Wort davor: Gemeindeviertel

Gemeindevogt
Erklärung: grundherrlicher Ortsbeamter.

Gemeindevogt (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "ein 'Vogt' genannter Gemeindebeamter" SchweizId.I 707.
Gemeindevogt (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Allmendvorsteher.

Wort danach: Gemeindevorfallenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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