Gemeindetrunk Erklärung:Getränkespende des neuen Bürgers an die bisherigen.
Belegtext:
[der in den Ort Einheiratende muß bezahlen Einzugsgeld an die Herrschaft und] der gemeindt E. aber neben dem gebräuchigen gemeindstrunk 100 guldin Datierung: 1667
Fundstelle:Alemannia 11 (1883) 168