Wort davor: Gemeinpfand

Gemeindepfänder
Erklärung: der die Pfändung des zu Schaden gehenden Viehs vornimmt.

Wort danach: Gemeindepfifich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten