Wort davor: Gemeinordnungsbrief

Gemeindeort

Gemeindeort (I)
Erklärung: zur Bewirtschaftung zugewiesener Allmendteil.

Gemeindeort (II)
Erklärung: in Gemeinschaftsbesitz befindliche Stelle.

Wort danach: Gemeindepartikular

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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