Wort davor: Gemeindenutzbarkeit
Gemeindenutzen
vgl.
Gemeindenutzung.
Gemeindenutzen (I)
Erklärung:
Mitgenuß der Allmende, Weide und Wälder durch die Ortsbürger.
- Belegtext:
bei dem gemeinds-nuzen kommt es jedoch darauf an, ob er als ein persönliches recht, welches der guts-innhaber als bürger auszuüben hatte, oder als eine appertinenz des lehens zu betrachten sei
Datierung: 1810
Fundstelle: Reyscher,Ges. XV 1 S. 414
Gemeindenutzen (II)
Erklärung:
das Beste, die Wohlfahrt der Gemeinde.
Wort danach: Gemeindenutzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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