Wort davor: Gemeindemeier

Gemein(de)meister

Gemein(de)meister (I)
Erklärung: Mitglied des Orstvorstandes, zuweilen Viertelsmeister.

Gemein(de)meister (II)
Erklärung: Kirchenpfleger.
Gemein(de)meister (III)
Erklärung: Aufsichtsorgan unklarer Stellung, wohl von der Gemeinde und nicht vom Rate gewählt.

Wort danach: Gemeinmeß

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