Wort davor: Gemein(de)meister
Gemeinmeß
Erklärung:
Normalmaß.
- Belegtext:
wan einer das gemein meß hold, soll er dem bürgermeister ein pfand lassen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 108
- Belegtext:
die burgermeister sollen das gemein mess und eich bei ihren handen haben
Datierung: 1604
Fundstelle: SchwäbWB. III 341
- Belegtext:
welcher das gemein maß oder gemeinschlägel über nacht behalt
Datierung: 1655
Fundstelle: ZWirtFrk. 3, 1 (1853) 63
Wort danach: Gemeinmetzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten