Wort davor: Gemein(de)lade

Gemeindeländerei
Erklärung: "die im Patrimonialgebiete der meisten Städte befindlichen Gemeindeländereien, insbesondere Viehweiden, welche zum Gemeingebrauch der Gemeindeglieder bestimmt sind, ..." Bunge, Liv- und esthländ. Privatrecht I (1847) 155.

Wort danach: Gemeindelast

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten