Gemeindeländerei
Erklärung:
"die im Patrimonialgebiete der meisten Städte befindlichen Gemeindeländereien, insbesondere Viehweiden, welche zum Gemeingebrauch der Gemeindeglieder bestimmt sind, ..." Bunge, Liv- und esthländ. Privatrecht I (1847) 155.
Wort danach: Gemeindelast
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