Wort davor: Gemeindeholdenvieh
Gemein(de)holz
Gemein(de)holz (I)
Gemein(de)holz (I 1)
Erklärung:
Gemeindewald.
Gemein(de)holz (I 2)
Erklärung:
das von der Gemeinde an die Bürger verteilte Holz.
- Belegtext:
wer sein gemeindeholz verkauft, der soll seines gemeinrechts in holz dasselbige jahr beraubt sein
Datierung: 1559
Fundstelle: JbMittelfrk. 26 (1858) 77
- Belegtext:
da einer gemeinholz liegen hette, ..., und einer etwas davon trüge
Datierung: 1655
Fundstelle: ZWirtFrk. 3, 1 (1853) 63
- Belegtext:
welcher sein gmainholz, so ime von der gmain geben worden, ainem ... fremden verkauft
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 715
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Gemein(de)holz (II)
Erklärung:
Botschaftszeichen in Gestalt eines etwa 1/2 m langen Stabes mit aufgenageltem Zettel.
- Region/Autor/Textsorte:
Egerland
Fundstelle: v.Amira,Stab 47
Wort danach: Gemeinhölzel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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