Wort davor: Gemeindeholdenvieh

Gemein(de)holz

Gemein(de)holz (I)

Gemein(de)holz (I 1)
Erklärung: Gemeindewald.

Gemein(de)holz (I 2)
Erklärung: das von der Gemeinde an die Bürger verteilte Holz.
Gemein(de)holz (II)
Erklärung: Botschaftszeichen in Gestalt eines etwa 1/2 m langen Stabes mit aufgenageltem Zettel.

Wort danach: Gemeinhölzel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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