Wort davor: Gemein(de)herr
Gemein(de)herrschaft
Gemein(de)herrschaft (I)
Erklärung:
Herrschaft über einen ländlichen Ort.
Gemein(de)herrschaft (II)
Erklärung:
gemeinsame Herrschaft.
- Belegtext:
solches auch bey hochfürstl. gemeinschaftlichen regierung zu T. und darauf bey den durchlauchtigsten gemeinsherrschaften selbsten ... angezeigt
Datierung: 1763
Fundstelle: Faber,NStaatskanzlei XII 115
Wort danach: gemeinherrschaftlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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