Wort davor: Gemein(de)herr

Gemein(de)herrschaft

Gemein(de)herrschaft (I)
Erklärung: Herrschaft über einen ländlichen Ort.

Gemein(de)herrschaft (II)
Erklärung: gemeinsame Herrschaft.

Wort danach: gemeinherrschaftlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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