Wort davor: Gemeindeherde
Gemein(de)herr
Gemein(de)herr (I)
- Belegtext:
ist der edel und vest U. von R. ... rechter ober-, stabs-, grund- und ainicher gemeindsherr im flecken Weyller
Datierung: 1577
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 638 Anm.
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Gemein(de)herr (II)
Erklärung:
Mitglied des Ausschusses der Gesamtbürgerschaft.
- Belegtext:
also seind ... nachbenannte bürger zu gemeinherren verordnet worden, ..., die zusammen den künftigen gemeinbürgermeister erwählen sollen
Datierung: 1651
Fundstelle: ChrKaiserslautern 176
- Fundstelle: SudetWB. Karte "Bürgermeister"
Gemein(de)herr (III)
Erklärung:
Kommunionsherr.
Wort danach: Gemein(de)herrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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