Wort davor: Gemeindehandel

Gemeindehaupt

Gemeindehaupt (I)
Erklärung: stimmberechtigtes Mitglied der reformierten Kirchengemeinde.

Gemeindehaupt (II)
Erklärung: Bürgermeister.

Wort danach: Gemeindehauptmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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