Wort davor: Gemeindegrund
Gemeindegut
Gemeindegut (I)
Erklärung:
der Gemeinde oder den bevorrechtigten Bürgern gehörendes Land; oft synonym mit Allmende.
Gemeindegut (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Allmende ausdrücklich im Gegensatz zu Gemeindegut.
Gemeindegut (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
fest bestimmter Anteil an den gemeindeeigenen Ländereien.
Gemeindegut (II)
Erklärung:
sonstiges Gemeindevermögen oder -fonds; Gemeindekasse.
Wort danach: Gemeindegütlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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