Wort davor: Gemeindegrund

Gemeindegut

Gemeindegut (I)
Erklärung: der Gemeinde oder den bevorrechtigten Bürgern gehörendes Land; oft synonym mit Allmende.
Gemeindegut (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Allmende ausdrücklich im Gegensatz zu Gemeindegut.
Gemeindegut (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: fest bestimmter Anteil an den gemeindeeigenen Ländereien.
Gemeindegut (II)
Erklärung: sonstiges Gemeindevermögen oder -fonds; Gemeindekasse.

Wort danach: Gemeindegütlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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