Gemeindegrund Erklärung:gemeindeeigener Grund und Boden; Allmende.
Belegtext:
soll niemand sich unterstehen, auf ... gemeindgründen etwas ... sich zuzueignen Datierung: 1700
Fundstelle:Schlesinger,Weist. I 187
Belegtext:
alle gründ, welche hierinnen entlegen und nicht iure singulari anderen gehören, sondern gemeindsgründ sind, gemeiner stadt zuständig Datierung: 1724
Fundstelle:MünchenStR.(Auer) p. 68