Wort davor: Gemeingenuß
Gemein(de)gerechtigkeit, Gemeingenuß
Erklärung:
(Anspruch auf) Anteil an den Gemeindenutzungen.
vgl.
Gemeindegerechtsame.
- Belegtext:
diese gemaingerechtigkeit ... ime vergönstigt worden, daß er ... zwoe küe und vier schweinlein an die gemain mehrers nit zu treiben, aber in holztailung zu gleich mit inen befuegt sein solle
Datierung: 1609
Fundstelle: ÖW. VI 524
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann einer [als Gemeindebürger] angenommen ist, soll er für gericht erschinen; die sollen ihme für die gmaindgerechtigkeit ein zimlichs gelt zu geben uflegen
Datierung: 1615
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: GraubdnRQ. IV 211
- Belegtext:
ider sowoll der geringist als der gröste gleichs recht an der gmain haben, hingegen aber thaills vill vich thaills aber wenig haben und also ir habende gemaingerechtigkheit nit zugleich genießen
Datierung: 1655
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 142
- Belegtext:
ein jede hofstatt ... hat an der gemeindsgerechtigkeit zu suechen wie die ander
Datierung: 1723
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 59
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Gemein(de)gerechtigkeit (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als (abtrennbares) Zubehör zur Wohnstätte.
- Belegtext:
1/2 gemeindsgerechtigkeit, die bisher auf einer kleinen einstöckigten wohnung gehaftet hat
Datierung: 1782
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 164
Wort danach: Gemeindegerechtsame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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