Wort davor: Gemeindsgebäude

Gemeingebot

Gemeingebot (I)
Erklärung: Zunftversammlung.

Gemeingebot (II)
Erklärung: ortsbehördliche Auflage.

Wort danach: Gemeingebräu

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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