Wort davor: Gemeindsgebäude
Gemeingebot
Gemeingebot (I)
Erklärung:
Zunftversammlung.
- Belegtext:
zwen schaumaister dises handwerks durch unser gemein gepot erküeset und gewelt
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: SchlettstStR. 909
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Gemeingebot (II)
Erklärung:
ortsbehördliche Auflage.
- Belegtext:
so einem durch die gemeinde wird verboten, dieses oder jenes nicht zu tun oder aber dieses oder jenes gemeingebot zu halten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: JbMittelfrk. 56 (1909) 71
Wort danach: Gemeingebräu
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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