Wort davor: Gemeindfutter

Gemeindegabe, Gemeingabe

Gemeindegabe (I)
Erklärung: Anteil an Gemeindenutzungen.

Gemeindegabe (II)
Erklärung: Abgabe an die Gemeinde.

Wort danach: Gemeindegarten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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