Wort davor: Gemeindefuhre

Gemeindeführer

Gemeindeführer (I)
Erklärung: "Mitglied des äußeren Rates der Gemeinde im Gegensatz zum Ratsbürger".

Gemeindeführer (II)
Erklärung: Gemeindevorsteher.

Wort danach: Gemeindsfuhrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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