Wort davor: Gemeindsfrondienst
Gemeindefuhre, Gemeinefuhre
Gemeindefuhre (I)
Erklärung:
Fronfuhre, die der Gemeinde als solcher auferlegt wird.
- Belegtext:
die andere der bauerschafft obliegende onera als einquarttierung, marchspesen, soldaten-vorgespan und andere gemeine-fuhre
Datierung: 1690
Fundstelle: SchlesDorfU. 115
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Gemeindefuhre (II)
Erklärung:
Fuhrleistung bei der Gemeindefron.
Wort danach: Gemeindeführer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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