Wort davor: Gemeindsfrondienst

Gemeindefuhre, Gemeinefuhre

Gemeindefuhre (I)
Erklärung: Fronfuhre, die der Gemeinde als solcher auferlegt wird.

Gemeindefuhre (II)
Erklärung: Fuhrleistung bei der Gemeindefron.

Wort danach: Gemeindeführer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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