Wort davor: Gemeinefreiheit
Gemeindefreund, Gemeinsfreund
Gemeindefreund (I)
Erklärung:
Vertreter der Gemeindebürgerschaft dem Rate, den Ratsfreunden (I) gegenüber.
- Belegtext:
die [die Zwanzig] sageten, sie wolden die gemeindefrunde die zonftmeistere virboden und den daz vorlegen
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 156
- Belegtext:
mit wissen und willen etlicher personen, die uß den gemeinsfreunden ... darzue verordnet
Datierung: 1540
Fundstelle: TrierWQ. 51
- Belegtext:
mit die gemeynsfrunden aldaer gesproken
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Goch
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 33 (1912) 313
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
sollen die neuerwehlte rentmeistere fur herren burgermeisteren und senioren in beisein zwein gemeindsfreunden den rentmeister-aid ablegen
Datierung: 1728
Fundstelle: NeußWQ. 333
Gemeindefreund (II)
Erklärung:
Untervorsteher der Judengemeinde.
Wort danach: Gemeindefron
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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