Wort davor: Gemeindebuße

Gemeindedeich
Erklärung: Deich im Unterhalt durch eine Gemeinde oder einen weiteren Bezirk.

Wort danach: Gemeindediener

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten