Wort davor: Gemeindebusch
Gemeindebuße
Erklärung:
von der Gemeinde verhängte und zu beziehende Strafe.
- Belegtext:
soll die gemeinde ... die marck und feld-reine ... besichtigen, ... und so etwas strafbar befunden würde, nebenst der gemeinde-buß dem gerichts-herrn zu bestraffen anmelden
Datierung: 1727
Fundstelle: Klingner I 494
Faksimile
Wort danach: Gemeindedeich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten