Gemein(de)buch
Erklärung:
Buch zum Eintragen der Dorfsatzungen, Gemeindebeschlüsse, Rechnungen u.ä.
vgl.
Dorfbuch,
Gemeindebüchlein.
Wort danach: Gemeindebüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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