Wort davor: Gemein(de)buch
Gemeindebüchlein, Gemeinbüchlein
Erklärung:
wie Gemeindebuch.
- Belegtext:
beschliessen in diesem unsrem gemeinbüchlein alle buß, starf, nuz und einung
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 105
- Belegtext:
ihr gmeindsbüchli sei bei all seinem inhalt bestätet
Datierung: 1666
Fundstelle: AbhSchweizR. II 132
Wort danach: Gemeinsbüchse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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