Wort davor: Gemeindsbezirk
Gemeindebier, Gemeinbier, Gemeinebier
Erklärung:
aus der Gemeindekasse gestiftetes Bier bei Beamtenwahl und ähnlichen Gelegenheiten.
vgl.
Gemeindezeche.
- Belegtext:
als in städten und dörffern gewohnheit ist, daß die gemeinen vielmal im jahre gemeinbier trincken
Datierung: 1482
Fundstelle: CAug. I 8
- Belegtext:
daß die gemeine ihr solche [Gerichtsordnung] alle gerichtstage, churgemeinen, und wenn sie gemeinebier trincken, vorlesen lassen
Datierung: 1578
Fundstelle: Klingner II 580
- Belegtext:
das gemeinde- sowohl als das ehrenbier soll die gemeinde bey dem krüger in der schencke trincken
Datierung: 1607
Fundstelle: Klingner IV 944
- Datierung: 1692
Fundstelle: Beier,Meister 95
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1756
Fundstelle: ZMährSchles. 12 (1908) 56
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3242
- Fundstelle: Hanssen,AgrhistAbh. II 166
- Fundstelle: Rößler,Dorfw. 34
- Fundstelle: ZVk. 7 (1897) 84
- Fundstelle: ZWestpreuß. 23 (1888) 183
Wort danach: Gemeindebiereinlegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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