Wort davor: Gemeindsbeste
Gemeindbetrachtung
Erklärung:
Erwägung im gemeindlichen Interesse.
- Belegtext:
damit aber die gemeindbetrachtung vollzogen, und die armen brüder und schwestern aus hungersnoth nicht verderben
Datierung: 1532
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 24
- Datierung: 1717
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 411
Wort danach: Gemeindebeunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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