Wort davor: gemarktet
Gemarkung
Gemarkung (I)
Erklärung:
Gebiet (der Gemeinde).
- Belegtext:
in diesser statt W. und soweit sich ihr gemarckung erstreckt
Datierung: 1557
Fundstelle: Wiesloch 714
Faksimile
- Belegtext:
welcher außman uff Sündheimer gemarckung begütet kaufft oder verkaufft
Datierung: 1563
Fundstelle: Sinsheim 458
Faksimile
- Belegtext:
welcher schütz außerhalb der gemarkung gehet, so offt hat er verbrochen oder verwürkt 5 schilling
Datierung: 1658
Fundstelle: FrankenthalMschr. 9 (1901) 12
- Belegtext:
da wir gar kein holz in unserer gemarkung haben
Datierung: 1736
Fundstelle: NordpfälzGBl. 7 (1910) 48
- Belegtext:
in der gantzen Schwanheimer gemarckung
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 638
Gemarkung (II)
- Belegtext:
soll nach gelegenheith seiner nahrung, ehrlicher gesellschaft, entsetzung der ehren und aembter, verbannung in die gemarkhung und dergleichen ... gestrafft werden
Fundstelle: BadLR. 1588 V 28 § 2
Gemarkung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"adelige Freihöfe und ihre Gemarkung" Gutzeit,Livl. I 335.
Wort danach: Gemarkungsangrenzer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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