Wort davor: gemarktet

Gemarkung

Gemarkung (I)
Erklärung: Gebiet (der Gemeinde).

Gemarkung (II)
Gemarkung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: "adelige Freihöfe und ihre Gemarkung" Gutzeit,Livl. I 335.

Wort danach: Gemarkungsangrenzer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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