Wort davor: Gemarkengerechtigkeit
Gemärker
Erklärung:
Markgenosse.
- Belegtext:
ein alter gebrauch ... falß etwa eine frauw ihren mann schlagen sollte, alle des fleckens oder dorffs ... angrentzende gemärcker sichs annehmen [folgt der Brauch]
Fundstelle: HessBlVk. 1 (1902) 105
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3281
Gemärker (Spiegelstrich 1)
Wort danach: Gemärkerding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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