Wort davor: 1Gemäre
(2Gemäre)
Erklärung:
Grenze.
- Belegtext:
gif hwa binnan þam gemærum ures rices reaflac (and) niednæme do, agife he ðone reaflac (and) geselle lx scillinga to wite [wenn einer Raub und Notnahme übt binnen den
Grenzen unseres Reiches, gebe er den Raub zurück und gebe 60 Schillinge zu Strafgeld]
Datierung: 688/94 (Hs. um 1100)
Fundstelle: Liebermann,AgsG. Ine 10
- Fundstelle: Birch,CartSax. III 5
- Fundstelle: Graf,AgsWsch. I 34
- Fundstelle: Wright-Wülcker I 147
Wort danach: 1gemaren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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