Wort davor: Gemahlung
Gemählwein
- Belegtext:
daß zu abstellung des ungereimten wesens mit dem gemähelwein [zur Hochzeit] keiner, weder reich noch arm, mehr zu geben schuldig sey, dann zwei stubenkanten
voll, und soll der arme dazu nit gezwungen werden
Datierung: 1630
J.C.Troll, Geschichte der Stadt Winterthur (Winterthur, 1842) IV 127
Wort danach: gemahnen
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