Wort davor: Gemahlleute
Gemählte
Erklärung:
Eheteil, Ehegatte.
- Belegtext:
welches gemechelte ... vor dem andern mit tod abgat, so erbt das ander ... des abgestorbenen varnd gut halber zu erecht
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: LuzernStR. 26
- Belegtext:
[wenn sie] ein nacht by einanderen liggend, so sind sie eheliche gemahelde
Fundstelle: Huber,PrivR. IV 320
Gemählte (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gattin.
Wort danach: Gemahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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