Wort davor: Gemächtkarte
gemächtsweise
Erklärung:
in Form eines Gemächts (II).
- Belegtext:
hat derselb mein herre den egenant. hof und den zehent mir und meinen erben ze rechtem lehen in gemechtsweise von seinen genaden verlihen
Datierung: 1362
Fundstelle: OÖUB. VIII 94
- Belegtext:
in gemechtweis ... an sy geuallenn vnd komen
Datierung: 1438
Fundstelle: BrandenbUrkS. IV 189
- Belegtext:
käuf umb hofgüeter, [die] in den vorg. grichten kauft oder verkauft, in gemechts oder gabwise ald in ander weg veraberwandlet werdent, die sollent verferget werden vor einem aman und gricht
Datierung: 1476
Region/Autor/Textsorte:
Thurgau
Fundstelle: GrW. V 127
Faksimile
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- Belegtext:
das guet, so innen gemächtswyss zugestanden
Datierung: 1566
Fundstelle: ZugStB. 27
- Belegtext:
soll das unbrüchig frey zuvorauß zu seinen handen nemmen alles, das es dem brüchigen zugebracht, auch bey ihme ererbt oder in gemächtsweiß überkommen hat
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmUnzuchtO. 9
Wort danach: Gemächtweisung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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