Wort davor: Gemächling

Gemachmühle
Erklärung: "Haus- oder Privatmühle, welche einem oder mehrern Bauern zusammen zu ihrem eigenen Hausbedarf gestattet ist, als Gegensatz der mautmül".

Wort danach: Gemächnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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