Wort davor: Gemächling
Gemachmühle
Erklärung:
"Haus- oder Privatmühle, welche einem oder mehrern Bauern zusammen zu ihrem eigenen Hausbedarf gestattet ist, als Gegensatz der mautmül".
- Belegtext:
welchen auch gemachmihlen ze haben vorgonstigt, die sollen sich derselben allein zu ihrer haußnotdurft gebrauchen und andere neben ihnen nit mallen lassen bei sonderer strafe
Datierung: 17. Jh. (Hs.)
Fundstelle: ÖW. I 195
Faksimile
- Belegtext:
die muellen sind alle durchaus gemachmuellen, das ist solche, welche jeder hausbesitzer bloß zu seinem gebrauche hat
Fundstelle: Hübner,ErzstSalzb. II 335
Wort danach: Gemächnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten