Wort davor: 2Gemacht
gemacht
Wortbildungshinweis: zu
machen.
gemacht (I)
Erklärung:
familienrechtlich.
gemacht (II)
Erklärung:
rechtsüblich.
- Belegtext:
[zwei Ehegatten] offenlich vor unserm gerichte vrilich gaben mit aller ehafti und mit gemachten worten und geberden alles ir guot dem gotshuse
Fundstelle: BaselUB. II 395
gemacht (III)
- Belegtext:
soll man all gemachte weg in dem velt offen lossen lügen und nit umbpawn
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 118
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Wort danach: Gemächt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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