Wort davor: 2Gemacht

gemacht
Wortbildungshinweis: zu machen.

gemacht (I)
Erklärung: familienrechtlich.

gemacht (II)
Erklärung: rechtsüblich.
gemacht (III)

Wort danach: Gemächt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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