Belegtext:
daß man dasselb gleich außlassen soll one alleß gever iedem ganzen lehen 4 luß und ainem halben lehen 2 luß und so das ist gelust, so soll es der richter ruefen lassen Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VIII 95
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